Festbetrag

„Festbetrag“ meint den Höchstbetrag, den die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für das jeweilige Medikament bezahlt.

Liegt der Preis des Arzneimittels höher als der Festbetrag, müssen die Patient:innen zuzahlen oder auf ein anderes Arznei- oder Hilfsmittel ausweichen. Das System der Festbeträge wurde 1989 eingeführt.

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Kommentar

Gentherapien sprengen die Grenzen der Medizin

Gentherapien haben das Potenzial die Medizin grundlegend zu verändern – und damit das Leben von Millionen von Menschen, deren Krankheiten gar nicht oder nur unzureichend behandelt werden können. Bisher sind in Deutschland 15 solcher Arzneimittel zugelassen, doch die Forschung boomt. Nun ist die Sorge groß, dass die Ausgaben für die Königsdisziplin der Arzneimittelforschung das Gesundheitssystem sprengen könnten. Das ist eher unwahrscheinlich. Ein Kommentar von Florian Martius.

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