Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist im Bereich des deutschen Gesundheitswesens das höchste Organ der Selbstverwaltung.

Der G-BA ist durch den Gesetzgeber beauftragt, den Leistungsanspruch der gesetzlich versicherten Menschen rechtsverbindlich zu entscheiden. Er entscheidet zu Fragen der gesundheitlichen Versorgung, ist aber auch mit Qualitätssicherungsmaßnahmen etwa in Kliniken betraut. Im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel (AMNOG-Verfahren) entscheidet er über deren Zusatznutzen. Patient:innen-Vertreter:innen nehmen mitberatend an den Sitzungen teil.

News Abo

Die aktuellen Themen per E-Mail

Mit unserem Newsletter sind Sie immer auf dem Laufenden.

Kommentar

Gentherapien sprengen die Grenzen der Medizin

Gentherapien haben das Potenzial die Medizin grundlegend zu verändern – und damit das Leben von Millionen von Menschen, deren Krankheiten gar nicht oder nur unzureichend behandelt werden können. Bisher sind in Deutschland 15 solcher Arzneimittel zugelassen, doch die Forschung boomt. Nun ist die Sorge groß, dass die Ausgaben für die Königsdisziplin der Arzneimittelforschung das Gesundheitssystem sprengen könnten. Das ist eher unwahrscheinlich. Ein Kommentar von Florian Martius.

Lesen Sie hier weiter. »

Anmeldung: Abo des Pharma Fakten-Newsletters

Ich möchte per E-Mail News von Pharma Fakten erhalten: