Nutzen der Studie umstritten

Der Bestandsmarktreport der Techniker Krankenkasse (TK), der am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde, hat im Vorfeld seiner Präsentation für Aufsehen gesorgt. Bei den vor Einführung des AMNOG zugelassenen Arzneimitteln gebe es ein Einsparpotenzial in Höhe von zwei Milliarden Euro, hieß es. Doch die in der Studie angewandten Methoden und Ergebnisse sind umstritten.

Für den Report hatte ein Forscherteam des Zentrums für Sozialpolitik (ZeS) der Universität Bremen 17 Medikamente des Bestandsmarktes auf ihren Zusatznutzen für Patienten im Vergleich zu anderen Therapien überprüft. Die Bremer Forscher stellten bei keinem der Präparate einen beträchtlichen Zusatznutzen fest. Der Bestandsmarkt umfasst  die Arzneimittel, die vor Einführung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) im Jahr 2011 zugelassen wurden.

Zahlen wurden geschätzt und hochgerechnet

Die untersuchten Arzneimittel entstammen drei Wirkstoffgruppen: Neue orale Antikoagulantien (NOAK) zur Blutgerinnungshemmung, neuere Antidiabetika (GLP-1-Analoga und DPP-4-Inhibitoren) sowie Biologika, die zur Behandlung von Rheuma verordnet werden. Mit Hilfe eines Ampelsystems wollten die Forscher aufzeigen, ob bei den untersuchten Arzneien ein zusätzlicher Nutzen im Vergleich zur Basistherapie vorliegt. Auf die Nachfrage eines Journalisten, welche Kriterien dieser Auswahl zugrunde gelegen hätten, entgegnete Prof. Dr. Gerd Glaeske während der Pressekonferenz, es handele sich um besonders umsatzstarke Arzneien, die häufig verordnet würden.

Nach den Berechnungen des Wissenschaftlers, der die Studie präsentierte, könnte das Nichtverwenden der im Report durchgefallenen Arzneien Einsparungen in Höhe von bis zu zwei Milliarden Euro erbringen. Auf eine weitere Nachfrage räumte Glaeske ein, dass hierfür Werte hochgerechnet und teilweise geschätzt worden seien.

Die Veröffentlichung des Bestandmarktreports stieß beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und beim Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) auf teils heftige Kritik. Der BPI sprach von einem politisch motivierten Dokument „ohne tragfähiges wissenschaftliches Fundament“. Auch der vfa erkannte methodische Fehler: „Mit Blick auf das Willkürverbot wäre es […] unzulässig, einzelne Medikamente für eine Nutzenbewertung herauszugreifen, andere dagegen nicht“, erklärte Birgit Fischer, vfa-Hauptgeschäftsführerin.

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