Jedes fünfte neue Arzneimittel nicht mehr in Deutschland verfügbar

Wenn ein Gesetz die medizinische Versorgung der Patienten in Deutschland verschlechtert oder erschwert, dann läuft etwas falsch. Dass genau das durch das aktuelle AMNOG-Verfahren (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) passiert, bemängeln einige Experten schon lange. Der AMNOG-Report 2018 der DAK Gesundheit dürfte sie wieder einmal in ihrer Befürchtung bestätigen: Demnach kommt es im Zuge der Nutzenbewertung und Preisverhandlungen von neuen Arzneimitteln weiterhin „regelhaft“ zu Marktrücknahmen.

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Das Bundessozialgericht hat entschieden: Ein Medikament  ein Preis. Foto: ©iStock.com/AndreyPopov

Mischpreise für Arzneimittel: Keine einfache Lösung in Sicht?

Dieses Thema sollte auch „Normalsterbliche“ interessieren – und nicht nur gesundheitspolitische Akteure: Seit Monaten tobt in Deutschland eine Diskussion über die Rechtmäßigkeit von Mischpreisen bei neuen Arzneimitteln. Ja, es stimmt: Es handelt sich um eine äußerst komplexe Problematik. Und doch geht sie alle Patienten etwas an: Denn sie kann große Auswirkungen auf ihre medizinische Versorgung haben. Auf dem Hauptstadtkongress in Berlin diskutierten Experten über verschiedene Lösungswege aus dem „Mischpreisdilemma“.

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Sorgt auch im verflixten siebten Jahr für reichlich Gesprächsstoff: Das AMNOG-Verfahren. Foto: Pharma Fakten

AMNOG-Report 2018: Es gibt weiterhin viel zu diskutieren

Auf dem Hauptstadtkongress 2018 in Berlin stellten die beiden Autoren Prof. Dr. Wolfgang Greiner und Julian Witte (Universität Bielefeld) den AMNOG-Report 2018 der DAK Gesundheit vor. „Wir freuen uns jedes Mal, dass es noch Dinge gibt, die es zu besprechen und auch zu diskutieren gilt“, erklärten sie. Und tatsächlich: In der eineinhalb-stündigen Veranstaltung wurden einige Themen benannt, die durchaus für Gesprächsbedarf sorgten – wie das Arztinformationssystem (AIS).

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Die Eliminierung von Hepatitis C bis 2030 ist ein hehres Ziel. Doch wer es erreichen will  muss von den klassischen Wegen abweichen – und tief in die Drogenszene eintauchen. Foto: CC0 (Stencil)

Ärzte pochen auf Therapiefreiheit

Das noch zu entwickelnde Arztinformationssystem (AIS) soll Ärzten die Beschlüsse aus der frühen Nutzenbewertung („AMNOG-Verfahren“) neuer Medikamente in ihrer Praxissoftware zur Verfügung stellen. Doch über die Umsetzung gibt es Streit: Die Ärzteschaft hat Sorge, dass sie damit in ein Korsett „kassengesteuerter Verordnungskontrolle“ gepresst wird.

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"Transparenz zeigt Forschungsstärke" - zum dritten Mal haben Pharmaunternehmen die Leistungen an Ärzte veröffentlicht. Foto: © iStock.com/ijeab

Nichts Genaues weiß man nicht

Seit 2011 werden in Deutschland neue Arzneimittel nach ihrem Zusatznutzen gegenüber bereits bewährten Medikamenten untersucht und bewertet (AMNOG-Verfahren). Damit diese Beschlüsse auch im Versorgungsalltag ankommen, sollen sie nun in die den Ärzten zur Verfügung stehenden Praxissoftwares integriert werden. Das sieht das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) vor, das im Mai 2017 in Kraft trat; ein entsprechendes System muss nun entwickelt werden. Auf einen Blick, so die Idee, soll Ärztin oder Arzt eine Übersicht darüber bekommen, wie neue Medikamente bewertet sind. Wie das Arztinformationssystem (AIS) aussehen soll ist noch unklar. Klar ist nur: Die Umsetzung wird – milde formuliert – eine Herausforderung.

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Ein schwedisch-finnisches Forscherteam hat die Daten von fast 15.000 Patienten analysiert – und in fünf Erkrankungstypen eingeteilt. Foto: © iStock.com/Toa55 (Akhararat W)

Chronische Erkrankungen haben es besonders schwer

Arzneimittel für Stoffwechselerkrankungen schneiden in der Frühen Nutzenbewertung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) überdurchschnittlich schlecht ab. Das geht aus der Analyse „AMNOG-Daten 2017“ des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hervor. Der Grund scheint eine Art Denk-Fehler im AMNOG-System zu sein.

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"Transparenz zeigt Forschungsstärke" - zum dritten Mal haben Pharmaunternehmen die Leistungen an Ärzte veröffentlicht. Foto: © iStock.com/ijeab

Regulierungswut untergräbt die Qualität der Versorgung

Im deutschen Gesundheitswesen wird gerne reguliert. Problematisch wird es, wenn sich Regulierungen widersprechen. Auf regionaler Ebene sollen Quoten das Verordnungsverhalten der Ärzte steuern – mit so genannten Verordnungszielwerten. Diese legen fest, wie hoch der Verordnungsanteil von Medikamenten in bestimmten Wirkstoffklassen sein darf. Medizinisch sind solche Quoten wohl nur schwer zu begründen – vor allem, wenn es Medikamente trifft, denen auf nationaler Ebene ein Zusatznutzen zugesprochen wurde. Es ist ein Fest für Bürokraten – einer besseren Versorgung der Patienten dient es nicht.

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Die Arzneimittelausgaben sind in 2017 um 3 7 Prozent gestiegen. Das soll v.a. an den patentgeschützten Medikamenten liegen. Ihr Anteil hat sich aber praktisch nicht geändert. Foto: CC0 (Stencil)

Immer größere Versorgungslücken bei neuen Arzneimitteln

Fast jedes dritte innovative Medikament, das seit 2011 eine Nutzenbewertung á la AMNOG durchlaufen muss, steht Patienten in Deutschland nicht mehr zur Verfügung. Das belegt der „AMNOG-Check 2017“, ein Gutachten des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie, BPI. Darin warnen die Gesundheitsökonomen Dieter Cassel und Volker Ulrich vor erheblichen Versorgungs- und Verordnungslücken. Diskussionen über „systemgefährdende Kostenexplosionen“ bei den Ausgaben für Arzneimittel bezeichnete Cassel als „Popanz, bei dem einem Ökonomen die Ohren schlackern.“

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Ohne sie würde kein einziger mühsam entwickelter Wirkstoff zu den Patienten kommen: Denn erst die Galeniker bringen ihn in eine gebrauchsfertige Form. Foto: © iStock.com/WanjaJacob

Das AMNOG als Versorgungshürde?

Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) scheint sich immer mehr zu einer Versorgungs- und Verfügbarkeitshürde für neue Arzneimittel zu entwickeln. Zu diesem Ergebnis kommen die Gesundheitsökonomen Prof. Cassel und Prof. Ulrich in der vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) veröffentlichen Analyse „AMNOG-Daten 2017“. Jedes fünfte Medikament, das nach einer Frühen Nutzenbewertung in die Preisverhandlung ging, ist nicht mehr auf dem deutschen Markt verfügbar. In der Analyse sind die Ergebnisse aller bis zum Jahresende 2016 abgeschlossenen AMNOG-Verfahren ausgewertet.

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Der BPI hat die AMNOG-Daten 2019 veröffentlicht. Foto: © iStock.com/utah778

Der Arzneimittel-TÜV muss zum TÜV

Die frühe Nutzenbewertung für neue Arzneimittel sollte dringend überarbeitet werden: Der Arzneimittel-TÜV muss auf den Prüfstand. Das verlangen Wissenschaftler aus Ökonomie und Medizin. Sie fordern eine stärkere Patientenorientierung und sehen das AMNOG-System in einem Dilemma zwischen der alltäglichen Versorgung kranker Menschen mit innovativen Medikamenten und dem Kostenfokus der frühen Nutzenbewertung.

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Jedes fünfte neue Arzneimittel nicht mehr in Deutschland verfügbar

Wenn ein Gesetz die medizinische Versorgung der Patienten in Deutschland verschlechtert oder erschwert, dann läuft etwas falsch. Dass genau das durch das aktuelle AMNOG-Verfahren (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) passiert, bemängeln einige Experten schon lange. Der AMNOG-Report 2018 der DAK Gesundheit dürfte sie wieder einmal in ihrer Befürchtung bestätigen: Demnach kommt es im Zuge der Nutzenbewertung und Preisverhandlungen von neuen Arzneimitteln weiterhin „regelhaft“ zu Marktrücknahmen.

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Das Bundessozialgericht hat entschieden: Ein Medikament  ein Preis. Foto: ©iStock.com/AndreyPopov

Mischpreise für Arzneimittel: Keine einfache Lösung in Sicht?

Dieses Thema sollte auch „Normalsterbliche“ interessieren – und nicht nur gesundheitspolitische Akteure: Seit Monaten tobt in Deutschland eine Diskussion über die Rechtmäßigkeit von Mischpreisen bei neuen Arzneimitteln. Ja, es stimmt: Es handelt sich um eine äußerst komplexe Problematik. Und doch geht sie alle Patienten etwas an: Denn sie kann große Auswirkungen auf ihre medizinische Versorgung haben. Auf dem Hauptstadtkongress in Berlin diskutierten Experten über verschiedene Lösungswege aus dem „Mischpreisdilemma“.

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Sorgt auch im verflixten siebten Jahr für reichlich Gesprächsstoff: Das AMNOG-Verfahren. Foto: Pharma Fakten

AMNOG-Report 2018: Es gibt weiterhin viel zu diskutieren

Auf dem Hauptstadtkongress 2018 in Berlin stellten die beiden Autoren Prof. Dr. Wolfgang Greiner und Julian Witte (Universität Bielefeld) den AMNOG-Report 2018 der DAK Gesundheit vor. „Wir freuen uns jedes Mal, dass es noch Dinge gibt, die es zu besprechen und auch zu diskutieren gilt“, erklärten sie. Und tatsächlich: In der eineinhalb-stündigen Veranstaltung wurden einige Themen benannt, die durchaus für Gesprächsbedarf sorgten – wie das Arztinformationssystem (AIS).

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Die Eliminierung von Hepatitis C bis 2030 ist ein hehres Ziel. Doch wer es erreichen will  muss von den klassischen Wegen abweichen – und tief in die Drogenszene eintauchen. Foto: CC0 (Stencil)

Ärzte pochen auf Therapiefreiheit

Das noch zu entwickelnde Arztinformationssystem (AIS) soll Ärzten die Beschlüsse aus der frühen Nutzenbewertung („AMNOG-Verfahren“) neuer Medikamente in ihrer Praxissoftware zur Verfügung stellen. Doch über die Umsetzung gibt es Streit: Die Ärzteschaft hat Sorge, dass sie damit in ein Korsett „kassengesteuerter Verordnungskontrolle“ gepresst wird.

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"Transparenz zeigt Forschungsstärke" - zum dritten Mal haben Pharmaunternehmen die Leistungen an Ärzte veröffentlicht. Foto: © iStock.com/ijeab

Nichts Genaues weiß man nicht

Seit 2011 werden in Deutschland neue Arzneimittel nach ihrem Zusatznutzen gegenüber bereits bewährten Medikamenten untersucht und bewertet (AMNOG-Verfahren). Damit diese Beschlüsse auch im Versorgungsalltag ankommen, sollen sie nun in die den Ärzten zur Verfügung stehenden Praxissoftwares integriert werden. Das sieht das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) vor, das im Mai 2017 in Kraft trat; ein entsprechendes System muss nun entwickelt werden. Auf einen Blick, so die Idee, soll Ärztin oder Arzt eine Übersicht darüber bekommen, wie neue Medikamente bewertet sind. Wie das Arztinformationssystem (AIS) aussehen soll ist noch unklar. Klar ist nur: Die Umsetzung wird – milde formuliert – eine Herausforderung.

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Ein schwedisch-finnisches Forscherteam hat die Daten von fast 15.000 Patienten analysiert – und in fünf Erkrankungstypen eingeteilt. Foto: © iStock.com/Toa55 (Akhararat W)

Chronische Erkrankungen haben es besonders schwer

Arzneimittel für Stoffwechselerkrankungen schneiden in der Frühen Nutzenbewertung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) überdurchschnittlich schlecht ab. Das geht aus der Analyse „AMNOG-Daten 2017“ des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hervor. Der Grund scheint eine Art Denk-Fehler im AMNOG-System zu sein.

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"Transparenz zeigt Forschungsstärke" - zum dritten Mal haben Pharmaunternehmen die Leistungen an Ärzte veröffentlicht. Foto: © iStock.com/ijeab

Regulierungswut untergräbt die Qualität der Versorgung

Im deutschen Gesundheitswesen wird gerne reguliert. Problematisch wird es, wenn sich Regulierungen widersprechen. Auf regionaler Ebene sollen Quoten das Verordnungsverhalten der Ärzte steuern – mit so genannten Verordnungszielwerten. Diese legen fest, wie hoch der Verordnungsanteil von Medikamenten in bestimmten Wirkstoffklassen sein darf. Medizinisch sind solche Quoten wohl nur schwer zu begründen – vor allem, wenn es Medikamente trifft, denen auf nationaler Ebene ein Zusatznutzen zugesprochen wurde. Es ist ein Fest für Bürokraten – einer besseren Versorgung der Patienten dient es nicht.

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Die Arzneimittelausgaben sind in 2017 um 3 7 Prozent gestiegen. Das soll v.a. an den patentgeschützten Medikamenten liegen. Ihr Anteil hat sich aber praktisch nicht geändert. Foto: CC0 (Stencil)

Immer größere Versorgungslücken bei neuen Arzneimitteln

Fast jedes dritte innovative Medikament, das seit 2011 eine Nutzenbewertung á la AMNOG durchlaufen muss, steht Patienten in Deutschland nicht mehr zur Verfügung. Das belegt der „AMNOG-Check 2017“, ein Gutachten des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie, BPI. Darin warnen die Gesundheitsökonomen Dieter Cassel und Volker Ulrich vor erheblichen Versorgungs- und Verordnungslücken. Diskussionen über „systemgefährdende Kostenexplosionen“ bei den Ausgaben für Arzneimittel bezeichnete Cassel als „Popanz, bei dem einem Ökonomen die Ohren schlackern.“

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Ohne sie würde kein einziger mühsam entwickelter Wirkstoff zu den Patienten kommen: Denn erst die Galeniker bringen ihn in eine gebrauchsfertige Form. Foto: © iStock.com/WanjaJacob

Das AMNOG als Versorgungshürde?

Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) scheint sich immer mehr zu einer Versorgungs- und Verfügbarkeitshürde für neue Arzneimittel zu entwickeln. Zu diesem Ergebnis kommen die Gesundheitsökonomen Prof. Cassel und Prof. Ulrich in der vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) veröffentlichen Analyse „AMNOG-Daten 2017“. Jedes fünfte Medikament, das nach einer Frühen Nutzenbewertung in die Preisverhandlung ging, ist nicht mehr auf dem deutschen Markt verfügbar. In der Analyse sind die Ergebnisse aller bis zum Jahresende 2016 abgeschlossenen AMNOG-Verfahren ausgewertet.

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Der BPI hat die AMNOG-Daten 2019 veröffentlicht. Foto: © iStock.com/utah778

Der Arzneimittel-TÜV muss zum TÜV

Die frühe Nutzenbewertung für neue Arzneimittel sollte dringend überarbeitet werden: Der Arzneimittel-TÜV muss auf den Prüfstand. Das verlangen Wissenschaftler aus Ökonomie und Medizin. Sie fordern eine stärkere Patientenorientierung und sehen das AMNOG-System in einem Dilemma zwischen der alltäglichen Versorgung kranker Menschen mit innovativen Medikamenten und dem Kostenfokus der frühen Nutzenbewertung.

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Kommentar

Arzneimittelausgaben 2025: „Same procedure, James“

Das Jahr 2025 beginnt wie 2024: Die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind desolat, nachhaltige Strukturreformen dringend angemahnt. Doch es ist wie bei „Dinner for One“: Alles wiederholt sich. Hier ist es das Nicht-Umsetzen von bereits seit Jahren identifizierten Reformprojekten. Deshalb ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Deckelung von Arzneimittelpreisen wieder auf die politische Agenda kommt: Same procedure halt. Ein Kommentar von Florian Martius.

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