
Medizinischer Nutzen prallt auf regulatorisches Korsett
Das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) wurde nun auch vom Bundesrat gebilligt und kann noch dieses Jahr in Kraft treten. Die Chance, das Nutzenbewertungsverfahren für neue Arzneimittel á la AMNOG nachzubessern, wurde verpasst. Dabei wird die Kritik aus medizinischen Fachgesellschaften immer lauter. Im jüngsten Fall geht es um ein Medikament gegen Lungenkrebs. Es bekam ein „Zusatznutzen nicht belegt.“ Die Fachgesellschaften hingegen empfehlen es in der Erstlinientherapie: Es ist die Neuauflage eines Dilemmas.