Austausch von Biosimilars: Aus Fehlern lernen ist nicht?
Per Gesetz soll ab August 2022 die Regelung gelten, dass Biosimilars automatisch untereinander ausgetauscht werden dürfen. Dann würden nicht mehr Ärzt:innen darüber entscheiden, mit welchem Biosimilar behandelt wird – maßgeblich ist ein von Krankenkassen und Herstellern ausgehandelter Rabattvertrag. Das ist gleich aus mehreren Gründen keine gute Idee. Die sichere Versorgung der Patient:innen mit ihren Medikamenten ist in Gefahr.