Für Windhorst bleiben beim Antikorruptionsgesetz viele Fragen offen
Von der Einführung des Antikorruptionsgesetzes im Gesundheitswesen erhofft sich die Bundesregierung eine abschreckende Wirkung, weil künftig dadurch Vorteilsnahmen von Heilberuflern wie Ärzten mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Dr. Theodor Windhorst hat grundsätzlich nichts gegen die Ahndung von Verstößen der Ärzteschaft einzuwenden. Doch enthält der Gesetzesentwurf seiner Auffassung nach zu viele Ungenauigkeiten.