Im Mittelpunkt steht dabei der therapeutische Mehrwert, den eine Gesundheitsanwendung im Vergleich zu anderen neuen oder bestehenden Verfahren bietet. Untersucht werden Kriterien wie Wirksamkeit, Sicherheit und Kosten, jeweils unter Berücksichtigung sozialer, rechtlicher und ethischer Aspekte. HTA soll als Entscheidungshilfe dienen – z.B. ob eine Anwendung in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden soll.
GKV-Spargesetz: Das Narrativ stimmt nicht
Die Bundesregierung betont, dass sie mit dem vorgelegten Entwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) „allen Beteiligten – von der Pharmaindustrie über die Ärztinnen und Ärzte bis hin zu den Krankenhäusern – etwas abverlangt, um dieses System zukunftsfähig zu machen.“ Das aber ist nicht nur der falsche Weg – es stimmt auch einfach nicht. Ein Kommentar von Florian Martius.
