Im Mittelpunkt steht dabei der therapeutische Mehrwert, den eine Gesundheitsanwendung im Vergleich zu anderen neuen oder bestehenden Verfahren bietet. Untersucht werden Kriterien wie Wirksamkeit, Sicherheit und Kosten, jeweils unter Berücksichtigung sozialer, rechtlicher und ethischer Aspekte. HTA soll als Entscheidungshilfe dienen – z.B. ob eine Anwendung in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden soll.
Arzneimittelausgaben: Mal wieder ein Rekord?
Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) sieht wieder mal einen Ausgabenrekord bei Arzneimitteln und beklagt, dass jeder 2. Euro der Arzneimittelausgaben der GKV für patentgeschützte Medikamente ausgegeben wird. „Mehr Geld für weniger Versorgung“ – so ist die Pressemitteilung überschrieben. Echt jetzt? Ein Kommentar von Florian Martius.