Im Mittelpunkt steht dabei der therapeutische Mehrwert, den eine Gesundheitsanwendung im Vergleich zu anderen neuen oder bestehenden Verfahren bietet. Untersucht werden Kriterien wie Wirksamkeit, Sicherheit und Kosten, jeweils unter Berücksichtigung sozialer, rechtlicher und ethischer Aspekte. HTA soll als Entscheidungshilfe dienen – z.B. ob eine Anwendung in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden soll.
„Geheimpreise“: Weniger Aufregung könnte helfen
Groß die Aufregung: Müssen wegen vertraulicher Erstattungspreise für Arzneimittelinnovationen die Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen bald höhere Beiträge bezahlen? Kurz ist die Antwort: Sie lautet nein. Ein Kommentar von Florian Martius.