Anfang kommenden Jahres soll das Digitale-Versorgung-Gesetz in Kraft treten – für die Patienten ergeben sich dadurch ganz neue Möglichkeiten. Foto: CC0 (Stencil)

„Digitale-Versorgung-Gesetz“: Apps, Videosprechstunden, aber (noch) keine elektronische Patientenakte

Ärzte dürfen Apps verordnen und über Videosprechstunden informieren, aber die elektronische Patientenakte wird es so schnell noch nicht geben: Das Bundeskabinett hat das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) beschlossen – in einer deutlich abgespeckten Version. „In den kommenden Monaten werden wir den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag beraten, damit das Gesetz Anfang des Jahres 2020 in Kraft treten kann“, so die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag. Die Reaktionen auf den neuesten Wurf aus dem Gesundheitsministerium fallen gemischt aus.