Das Spargesetz des Bundesgesundheitsministers sieht einen pauschalen 20-prozentigen Abschlag auf Kombinationstherapien vor. Das ist innovationsfeindlich. Foto: ©iStock.com/Natali_Mis

Abschlag auf Kombitherapien: 20 Prozent rückwärtsgewandt

Das Spargesetz des Bundesgesundheitsministers sieht einen pauschalen 20-prozentigen Abschlag auf Kombinationstherapien vor; also auf Arzneimittel, die ihre volle Wirksamkeit in der Verbindung mit einem weiteren oder mehreren Wirkstoffen entfalten. Das ist medizinisch nicht begründbar, regulatorisch bedenklich und innovationsfeindlich.