Lebenswelten
Im Sozialgesetzbuch (SGB V) heißt es: „Lebenswelten sind für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung“ – also Orte und soziale Räume, an denen Menschen ihren Alltag verbringen und wo Gesundheit beeinflusst werden kann.

