E-Health-Gesetz

Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) wurde Ende 2015 erlassen.

Es enthält nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums einen „konkreten Fahrplan für die Einführung der digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards im Gesundheitswesen und nutzbringender Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte.“ Dazu zählt u.a. der Anspruch auf einen (digitalen) Medikationsplan für Patient:innen, die drei oder mehr Medikamente einnehmen müssen (zur Eindämmung von Risiken durch Arzneimittelwechselwirkungen). Ziel ist eine verbesserte Versorgung von Patient:innen.

News Abo

Die aktuellen Themen per E-Mail

Mit unserem Newsletter sind Sie immer auf dem Laufenden.

Kommentar

GKV-Spargesetz: Das Narrativ stimmt nicht

Die Bundesregierung betont, dass sie mit dem vorgelegten Entwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) „allen Beteiligten – von der Pharmaindustrie über die Ärztinnen und Ärzte bis hin zu den Krankenhäusern – etwas abverlangt, um dieses System zukunftsfähig zu machen.“ Das aber ist nicht nur der falsche Weg – es stimmt auch einfach nicht. Ein Kommentar von Florian Martius.

Lesen Sie hier weiter. »

Anmeldung: Abo des Pharma Fakten-Newsletters

Ich möchte per E-Mail News von Pharma Fakten erhalten:

© Pharma Fakten e.V.
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und dienen dazu, Sie wiederzuerkennen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und unserem Team zu helfen, zu verstehen, welche Bereiche der Website Sie am interessantesten und nützlichsten finden.