Zu den wichtigsten Aufgaben der EMA zählt die Zulassung von Arzneimitteln in der EU. Unternehmen beantragen dort eine einzige Genehmigung. Diese wird von der Europäischen Kommission ausgestellt. Erhält ein Arzneimittel die Genehmigung, kann es in der gesamten EU und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vertrieben werden.
GKV-Spargesetz: Das Narrativ stimmt nicht
Die Bundesregierung betont, dass sie mit dem vorgelegten Entwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) „allen Beteiligten – von der Pharmaindustrie über die Ärztinnen und Ärzte bis hin zu den Krankenhäusern – etwas abverlangt, um dieses System zukunftsfähig zu machen.“ Das aber ist nicht nur der falsche Weg – es stimmt auch einfach nicht. Ein Kommentar von Florian Martius.
