Der Erstattungsbetrag ist der Betrag, zu dem ein Arzneimittel in Deutschland von der GKV erstattet wird. Seit 2011 durchlaufen erstattungsfähige Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen eine frühe Nutzenbewertung, auf deren Basis der pharmazeutische Unternehmer und der GKV-Spitzenverband einen Erstattungsbetrag verhandeln. Kommt keine Einigung zustande, wird er von einer Schiedsstelle festgesetzt.
HIV-Versorgung am Wendepunkt: Jetzt entscheidet sich, wie es weitergeht
Es sind turbulente Zeiten für die weltweite HIV-Versorgung: Medizinische Innovationen eröffnen neue Möglichkeiten für die Prävention und Therapie. Gleichzeitig ist die internationale Finanzierung unter enormen Druck geraten; die Folgen davon können verheerend sein. Doch der Umbruch bietet auch die Chance, die HIV-Versorgung langfristig neu aufzustellen – und sie nachhaltiger und widerstandsfähiger zu gestalten. Ein Kommentar von Pharma Fakten-Redakteurin Alina Massari.
