Therapiefreiheit

Grundsatz in der medizinischen Behandlung, wonach Mediziner:innen aufgrund der fachlichen Kompetenz grundsätzlich die freie Wahl der Behandlungsmethode für die Patient:innen haben.

Allerdings sind die Ärzt:innen verpflichtet, die Behandlung zu wählen, die den größten Erfolg verspricht. Im Rahmen der Therapiefreiheit müssen sie bei gesetzlich Versicherten auch nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit handeln.

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Kommentar

GKV-Spargesetz: Das Narrativ stimmt nicht

Die Bundesregierung betont, dass sie mit dem vorgelegten Entwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) „allen Beteiligten – von der Pharmaindustrie über die Ärztinnen und Ärzte bis hin zu den Krankenhäusern – etwas abverlangt, um dieses System zukunftsfähig zu machen.“ Das aber ist nicht nur der falsche Weg – es stimmt auch einfach nicht. Ein Kommentar von Florian Martius.

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