Allerdings sind die Ärzt:innen verpflichtet, die Behandlung zu wählen, die den größten Erfolg verspricht. Im Rahmen der Therapiefreiheit müssen sie bei gesetzlich Versicherten auch nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit handeln.
GKV-Spargesetz: Das Narrativ stimmt nicht
Die Bundesregierung betont, dass sie mit dem vorgelegten Entwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) „allen Beteiligten – von der Pharmaindustrie über die Ärztinnen und Ärzte bis hin zu den Krankenhäusern – etwas abverlangt, um dieses System zukunftsfähig zu machen.“ Das aber ist nicht nur der falsche Weg – es stimmt auch einfach nicht. Ein Kommentar von Florian Martius.
