Die „AMNOG-Leitplanken“ meinen bestimmte, mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in Kraft getretene Regeln, welche sich auf die Erstattungsbetragsverhandlungen von innovativen Arzneimitteln beziehen. Demnach darf ein neues Arzneimittel in bestimmten Fällen trotz nachgewiesenem Zusatznutzen nicht teurer sein als eine Vergleichstherapie. Wenn ein neues Arzneimittel keinen Zusatznutzen aufweist, jedoch gleichwertig zu einer bestehenden Vergleichstherapie ist, muss der Erstattungsbetrag sogar niedriger sein.
Von „obszönen Gewinnen“ und Nächstenliebe
In einem Interview mit Focus Money spricht Jens Baas von der Techniker Krankenkasse von „obszönen Gewinnen“ der Pharmaindustrie. Schon die Wortwahl zeigt: Die Nerven liegen blank. Ein Kommentar von Florian Martius.