Die „AMNOG-Leitplanken“ meinen bestimmte, mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in Kraft getretene Regeln, welche sich auf die Erstattungsbetragsverhandlungen von innovativen Arzneimitteln beziehen. Demnach darf ein neues Arzneimittel in bestimmten Fällen trotz nachgewiesenem Zusatznutzen nicht teurer sein als eine Vergleichstherapie. Wenn ein neues Arzneimittel keinen Zusatznutzen aufweist, jedoch gleichwertig zu einer bestehenden Vergleichstherapie ist, muss der Erstattungsbetrag sogar niedriger sein.
Gesundheitsreform: Es geht nicht nur ums Geld!
2026 soll ein Jahr der Reformen werden – gerade im Gesundheitsbereich. Das haut erstmal auf die Stimmung; wir haben uns angewöhnt bei „Gesundheitsreform“ an Einschnitte und steigende Beiträge zu denken. Doch Geld zusammenzustreichen ist noch keine Weichenstellung – zumal das verkennt, wie teuer den Staat mangelnde Gesundheit kommt. Deshalb wird es Zeit, die Gesundheitsreform als eine Chance zu begreifen, um das System nachhaltig, modern und solide finanziert aufzustellen. Und eine Chance zur Stärkung der Demokratie. Ein Kommentar von Florian Martius.
