Die „AMNOG-Leitplanken“ meinen bestimmte, mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in Kraft getretene Regeln, welche sich auf die Erstattungsbetragsverhandlungen von innovativen Arzneimitteln beziehen. Demnach darf ein neues Arzneimittel in bestimmten Fällen trotz nachgewiesenem Zusatznutzen nicht teurer sein als eine Vergleichstherapie. Wenn ein neues Arzneimittel keinen Zusatznutzen aufweist, jedoch gleichwertig zu einer bestehenden Vergleichstherapie ist, muss der Erstattungsbetrag sogar niedriger sein.
Über „teure Krebsmedikamente“ und ihre Sprengkraft
Da ist sie wieder – die angekündigte Sprengung der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Diesmal sollen es neue Krebsmedikamente sein, die die GKV „in den Kollaps“ treiben. „Auch, weil Pharmakonzerne das deutsche System maximal ausreizen“, wie der SPIEGEL schreibt. Eine steile These, kommentiert Florian Martius.
