Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz

AMNOG steht für das „Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz“, das 2011 in Kraft getreten ist. Seitdem wird für erstattungsfähige Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen eine frühe Nutzenbewertung durchgeführt, auf deren Basis pharmazeutische Unternehmen und der GKV-Spitzenverband über einen Erstattungsbetrag verhandeln. Die Idee des AMNOG ist, dass sich der Preis eines neu zugelassenen Arzneimittels an dem ihm zugesprochenen Zusatznutzen gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie orientieren soll.

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Kommentar

Was, wenn Gesundheit die eigentliche Konjunktur-Bazooka wäre?

Wenn die forschende Pharmaindustrie Maßnahmen aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ablehnt und stattdessen strukturelle Reformen im Gesundheitswesen fordert, liegt ein Verdacht schnell nahe: Hier verteidigt eine profitable Branche ihre wirtschaftlichen Interessen. Das aber verstellt den Blick darauf, welchen gesamtgesellschaftlichen Beitrag die Branche leistet und welche Impulse sie für Gesundheit, Innovation, Produktivität und Wertschöpfung setzt. Impulse, auf die unser Land nicht verzichten kann. Ein Kommentar von Florian Martius.

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