Die Aut-idem-Regelung bedeutet, dass die Apotheke ein von Ärzt:innen verschriebenes Medikament gegen ein wirkstoffgleiches Präparat austauschen darf – oder sogar muss. „Aut idem“ (Latein) heißt „oder das Gleiche“. Das dient in erster Linie der Kostendämpfung.
GKV-Spargesetz: Das Narrativ stimmt nicht
Die Bundesregierung betont, dass sie mit dem vorgelegten Entwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) „allen Beteiligten – von der Pharmaindustrie über die Ärztinnen und Ärzte bis hin zu den Krankenhäusern – etwas abverlangt, um dieses System zukunftsfähig zu machen.“ Das aber ist nicht nur der falsche Weg – es stimmt auch einfach nicht. Ein Kommentar von Florian Martius.
