Biosimilars

Biosimilars sind Nachbildungen patentfrei gewordener Biopharmazeutika. Sie sind nicht mit Generika zu verwechseln. Sie heißen so, weil sie aufgrund ihrer Produktionsbedingungen einem Original ähnlich, aber nicht identisch sein können.

Als Biotechnologie-Erzeugnisse unterliegen sie natürlichen Schwankungen. Ihre Zulassung erfordert aufwändigere Verfahren und Überwachungsmaßnahmen als bei klassischen Generika.

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Kommentar

GKV-Spargesetz: Das Narrativ stimmt nicht

Die Bundesregierung betont, dass sie mit dem vorgelegten Entwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) „allen Beteiligten – von der Pharmaindustrie über die Ärztinnen und Ärzte bis hin zu den Krankenhäusern – etwas abverlangt, um dieses System zukunftsfähig zu machen.“ Das aber ist nicht nur der falsche Weg – es stimmt auch einfach nicht. Ein Kommentar von Florian Martius.

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