Der B. für die Gesetzliche Krankenversicherung wurde 2004 eingeführt. Es speist sich aus Steuergeldern und dient dazu so genannte versicherungsfremde Leistungen der GKV zu finanzieren. 2024 betrug er 14,5 Milliarden Euro.
GKV-Spargesetz: Das Narrativ stimmt nicht
Die Bundesregierung betont, dass sie mit dem vorgelegten Entwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) „allen Beteiligten – von der Pharmaindustrie über die Ärztinnen und Ärzte bis hin zu den Krankenhäusern – etwas abverlangt, um dieses System zukunftsfähig zu machen.“ Das aber ist nicht nur der falsche Weg – es stimmt auch einfach nicht. Ein Kommentar von Florian Martius.
