E-Health-Gesetz

Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) wurde Ende 2015 erlassen.

Es enthält nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums einen „konkreten Fahrplan für die Einführung der digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards im Gesundheitswesen und nutzbringender Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte.“ Dazu zählt u.a. der Anspruch auf einen (digitalen) Medikationsplan für Patient:innen, die drei oder mehr Medikamente einnehmen müssen (zur Eindämmung von Risiken durch Arzneimittelwechselwirkungen). Ziel ist eine verbesserte Versorgung von Patient:innen.

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Kommentar

Arzneimittelausgaben 2025: „Same procedure, James“

Das Jahr 2025 beginnt wie 2024: Die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind desolat, nachhaltige Strukturreformen dringend angemahnt. Doch es ist wie bei „Dinner for One“: Alles wiederholt sich. Hier ist es das Nicht-Umsetzen von bereits seit Jahren identifizierten Reformprojekten. Deshalb ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Deckelung von Arzneimittelpreisen wieder auf die politische Agenda kommt: Same procedure halt. Ein Kommentar von Florian Martius.

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