Es enthält nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums einen „konkreten Fahrplan für die Einführung der digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards im Gesundheitswesen und nutzbringender Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte.“ Dazu zählt u.a. der Anspruch auf einen (digitalen) Medikationsplan für Patient:innen, die drei oder mehr Medikamente einnehmen müssen (zur Eindämmung von Risiken durch Arzneimittelwechselwirkungen). Ziel ist eine verbesserte Versorgung von Patient:innen.
GKV-Spargesetz: Das Narrativ stimmt nicht
Die Bundesregierung betont, dass sie mit dem vorgelegten Entwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) „allen Beteiligten – von der Pharmaindustrie über die Ärztinnen und Ärzte bis hin zu den Krankenhäusern – etwas abverlangt, um dieses System zukunftsfähig zu machen.“ Das aber ist nicht nur der falsche Weg – es stimmt auch einfach nicht. Ein Kommentar von Florian Martius.
