Es enthält nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums einen „konkreten Fahrplan für die Einführung der digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards im Gesundheitswesen und nutzbringender Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte.“ Dazu zählt u.a. der Anspruch auf einen (digitalen) Medikationsplan für Patient:innen, die drei oder mehr Medikamente einnehmen müssen (zur Eindämmung von Risiken durch Arzneimittelwechselwirkungen). Ziel ist eine verbesserte Versorgung von Patient:innen.
SVR-Gutachten: Das Ende der Planbarkeit
Der Sachverständigenrat für Gesundheit und Pflege (SVR) will mit einer Vielzahl von tiefgreifenden Maßnahmen die Erstattungspreise für innovative Arzneimittel senken. In seinem Jahresgutachten schlägt der Rat unter anderem einen Preisdeckel für Arzneimittelinnovationen vor, der jährlich angepasst werden soll. Ein Kommentar von Florian Martius.