Zu den wichtigsten Aufgaben der EMA zählt die Zulassung von Arzneimitteln in der EU. Unternehmen beantragen dort eine einzige Genehmigung. Diese wird von der Europäischen Kommission ausgestellt. Erhält ein Arzneimittel die Genehmigung, kann es in der gesamten EU und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vertrieben werden.
„Geheimpreise“: Weniger Aufregung könnte helfen
Groß die Aufregung: Müssen wegen vertraulicher Erstattungspreise für Arzneimittelinnovationen die Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen bald höhere Beiträge bezahlen? Kurz ist die Antwort: Sie lautet nein. Ein Kommentar von Florian Martius.