Erstattungsbetrag

Erstattungsbetrag meint den Preis, den die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für ein Arzneimittel an die pharmazeutische Herstellerfirma zahlen.

„Seit der Einführung des AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) im Jahr 2011 werden für alle neuen Medikamente Erstattungsbeträge verhandelt. Verhandlungspartner sind das Pharma-Unternehmen, das ein neues Medikament auf den Markt bringt, und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Basis der Preisverhandlung ist die medizinische Bewertung des neuen Medikaments“, erklärt der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa).

Es gilt: „Ein neues, patentgeschütztes Arzneimittel, das die Ärztin oder der Arzt verschrieben hat, bezahlt in Deutschland größtenteils die Krankenkasse.“

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Kommentar

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