Erstattungsbetrag

Erstattungsbetrag meint den Preis, den die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für ein Arzneimittel an die pharmazeutische Herstellerfirma zahlen.

„Seit der Einführung des AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) im Jahr 2011 werden für alle neuen Medikamente Erstattungsbeträge verhandelt. Verhandlungspartner sind das Pharma-Unternehmen, das ein neues Medikament auf den Markt bringt, und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Basis der Preisverhandlung ist die medizinische Bewertung des neuen Medikaments“, erklärt der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa).

Es gilt: „Ein neues, patentgeschütztes Arzneimittel, das die Ärztin oder der Arzt verschrieben hat, bezahlt in Deutschland größtenteils die Krankenkasse.“

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Kommentar

Gesundheit ist kritische Infrastruktur – doch Deutschland redet zu wenig darüber

Neben Sektoren wie Ernährung oder Energie nennt das „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ auch Gesundheit als kritische Infrastruktur: Gibt es hier Ausfälle oder Beeinträchtigungen hätte das dramatische Folgen für das staatliche Gemeinwesen. Ist es da nicht verwunderlich, wie selten Ausgaben im Gesundheitssystem als Investition in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands diskutiert werden? Und wie wenig Innovation als Treiber für Wohlstand und nationale Sicherheit im Fokus steht? Es ist an der Zeit, das Thema zu einer gesamtgesellschaftlichen Priorität zu machen. Alles andere wäre fahrlässig. Ein Kommentar von Alina Massari.

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