Erstattungsbetrag

Erstattungsbetrag meint den Preis, den die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für ein Arzneimittel an die pharmazeutische Herstellerfirma zahlen.

„Seit der Einführung des AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) im Jahr 2011 werden für alle neuen Medikamente Erstattungsbeträge verhandelt. Verhandlungspartner sind das Pharma-Unternehmen, das ein neues Medikament auf den Markt bringt, und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Basis der Preisverhandlung ist die medizinische Bewertung des neuen Medikaments“, erklärt der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa).

Es gilt: „Ein neues, patentgeschütztes Arzneimittel, das die Ärztin oder der Arzt verschrieben hat, bezahlt in Deutschland größtenteils die Krankenkasse.“

News Abo

Die aktuellen Themen per E-Mail

Mit unserem Newsletter sind Sie immer auf dem Laufenden.

Kommentar

HIV-Versorgung am Wendepunkt: Jetzt entscheidet sich, wie es weitergeht

Es sind turbulente Zeiten für die weltweite HIV-Versorgung: Medizinische Innovationen eröffnen neue Möglichkeiten für die Prävention und Therapie. Gleichzeitig ist die internationale Finanzierung unter enormen Druck geraten; die Folgen davon können verheerend sein. Doch der Umbruch bietet auch die Chance, die HIV-Versorgung langfristig neu aufzustellen – und sie nachhaltiger und widerstandsfähiger zu gestalten. Ein Kommentar von Pharma Fakten-Redakteurin Alina Massari.

Lesen Sie hier weiter. »

Anmeldung: Abo des Pharma Fakten-Newsletters

Ich möchte per E-Mail News von Pharma Fakten erhalten:

© Pharma Fakten e.V.
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und dienen dazu, Sie wiederzuerkennen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und unserem Team zu helfen, zu verstehen, welche Bereiche der Website Sie am interessantesten und nützlichsten finden.