„Seit der Einführung des AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) im Jahr 2011 werden für alle neuen Medikamente Erstattungsbeträge verhandelt. Verhandlungspartner sind das Pharma-Unternehmen, das ein neues Medikament auf den Markt bringt, und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Basis der Preisverhandlung ist die medizinische Bewertung des neuen Medikaments“, erklärt der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa).
Es gilt: „Ein neues, patentgeschütztes Arzneimittel, das die Ärztin oder der Arzt verschrieben hat, bezahlt in Deutschland größtenteils die Krankenkasse.“