EU-HTA bezeichnet das europäische Verfahren zur gemeinsamen Bewertung der wissenschaftlichen Evidenz neuer Gesundheitstechnologien, insbesondere neuer Arzneimittel. Grundlage ist die EU-HTA-Verordnung (EU) 2021/2282, die seit Januar 2025 angewendet wird. Die gemeinsame klinische Bewertung wird seitdem schrittweise für verschiedene Arzneimittelgruppen eingeführt. Ziel ist eine stärkere Zusammenarbeit der europäischen Staaten bei klinischen Bewertungen und wissenschaftlichen Konsultationen. Nationale Verfahren wie das AMNOG bleiben bestehen, werden jedoch durch die gemeinsame europäische Bewertung ergänzt.
Was, wenn Gesundheit die eigentliche Konjunktur-Bazooka wäre?
Wenn die forschende Pharmaindustrie Maßnahmen aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ablehnt und stattdessen strukturelle Reformen im Gesundheitswesen fordert, liegt ein Verdacht schnell nahe: Hier verteidigt eine profitable Branche ihre wirtschaftlichen Interessen. Das aber verstellt den Blick darauf, welchen gesamtgesellschaftlichen Beitrag die Branche leistet und welche Impulse sie für Gesundheit, Innovation, Produktivität und Wertschöpfung setzt. Impulse, auf die unser Land nicht verzichten kann. Ein Kommentar von Florian Martius.
