Liegt der Preis des Arzneimittels höher als der Festbetrag, müssen die Patient:innen zuzahlen oder auf ein anderes Arznei- oder Hilfsmittel ausweichen. Das System der Festbeträge wurde 1989 eingeführt.
Von „obszönen Gewinnen“ und Nächstenliebe
In einem Interview mit Focus Money spricht Jens Baas von der Techniker Krankenkasse von „obszönen Gewinnen“ der Pharmaindustrie. Schon die Wortwahl zeigt: Die Nerven liegen blank. Ein Kommentar von Florian Martius.