Liegt der Preis des Arzneimittels höher als der Festbetrag, müssen die Patient:innen zuzahlen oder auf ein anderes Arznei- oder Hilfsmittel ausweichen. Das System der Festbeträge wurde 1989 eingeführt.
GKV-Spargesetz: Das Narrativ stimmt nicht
Die Bundesregierung betont, dass sie mit dem vorgelegten Entwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) „allen Beteiligten – von der Pharmaindustrie über die Ärztinnen und Ärzte bis hin zu den Krankenhäusern – etwas abverlangt, um dieses System zukunftsfähig zu machen.“ Das aber ist nicht nur der falsche Weg – es stimmt auch einfach nicht. Ein Kommentar von Florian Martius.
