Festbetrag

„Festbetrag“ meint den Höchstbetrag, den die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für das jeweilige Medikament bezahlt.

Liegt der Preis des Arzneimittels höher als der Festbetrag, müssen die Patient:innen zuzahlen oder auf ein anderes Arznei- oder Hilfsmittel ausweichen. Das System der Festbeträge wurde 1989 eingeführt.

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