Festbetrag

„Festbetrag“ meint den Höchstbetrag, den die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für das jeweilige Medikament bezahlt.

Liegt der Preis des Arzneimittels höher als der Festbetrag, müssen die Patient:innen zuzahlen oder auf ein anderes Arznei- oder Hilfsmittel ausweichen. Das System der Festbeträge wurde 1989 eingeführt.

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Kommentar

GKV-Spargesetz: Krankenkassen-Chefs reden das Land kaputt

Krankenkassen-Chefs wie kürzlich Jens Baas von der Techniker erklären, dass die Bundesregierung vor der Pharmaindustrie eingeknickt sei. Er fordert, dass der Sparbeitrag der Industrie im Laufe der Beratung zum Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes (BStabG) kräftig erhöht werden muss. Das ist Populismus in seiner reinsten Form und von Zahlen nicht gedeckt. Es schadet dem Land und seinen Menschen. Ein Kommentar von Florian Martius.

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