Festbetrag

„Festbetrag“ meint den Höchstbetrag, den die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für das jeweilige Medikament bezahlt.

Liegt der Preis des Arzneimittels höher als der Festbetrag, müssen die Patient:innen zuzahlen oder auf ein anderes Arznei- oder Hilfsmittel ausweichen. Das System der Festbeträge wurde 1989 eingeführt.

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Kommentar

GKV-Spargesetz: Ein Gesetz mit unbekannten Folgen

Das vom Bundestag abgesegnete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wird langfristig Folgen haben, deren Tragweite noch gar nicht abzuschätzen ist. Es sind nicht nur Pharmaunternehmen, die glauben, dass es die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln in Deutschland verschlechtern wird. Ein Kommentar von Florian Martius.

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