Festbetrag

„Festbetrag“ meint den Höchstbetrag, den die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für das jeweilige Medikament bezahlt.

Liegt der Preis des Arzneimittels höher als der Festbetrag, müssen die Patient:innen zuzahlen oder auf ein anderes Arznei- oder Hilfsmittel ausweichen. Das System der Festbeträge wurde 1989 eingeführt.

News Abo

Die aktuellen Themen per E-Mail

Mit unserem Newsletter sind Sie immer auf dem Laufenden.

Kommentar

Nischenthema Gesundheit

Während das Land in den Wahlkampf schlittert und sich die Parteien für die Wahl im Herbst 2025 positionieren, bleibt ein Thema weiter in der politischen Nische: Die Gesundheit. Das ist aus medizinischen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Gründen eine Katastrophe. Ein Kommentar von Florian Martius.

Lesen Sie hier weiter. »

Anmeldung: Abo des Pharma Fakten-Newsletters

Ich möchte per E-Mail News von Pharma Fakten erhalten: