Eine Festbetragsgruppe umfasst Arzneimittel mit denselben oder pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen oder therapeutisch vergleichbarer Wirkung, für die ein gemeinsamer Erstattungs-Höchstbetrag gilt. Arzneimittel, denen im AMNOG-Verfahren kein Zusatznutzen zugesprochen wurde, können unter bestimmten Voraussetzungen einer bestehenden Festbetragsgruppe zugeordnet werden.
Was, wenn Gesundheit die eigentliche Konjunktur-Bazooka wäre?
Wenn die forschende Pharmaindustrie Maßnahmen aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ablehnt und stattdessen strukturelle Reformen im Gesundheitswesen fordert, liegt ein Verdacht schnell nahe: Hier verteidigt eine profitable Branche ihre wirtschaftlichen Interessen. Das aber verstellt den Blick darauf, welchen gesamtgesellschaftlichen Beitrag die Branche leistet und welche Impulse sie für Gesundheit, Innovation, Produktivität und Wertschöpfung setzt. Impulse, auf die unser Land nicht verzichten kann. Ein Kommentar von Florian Martius.
