Der G-BA ist durch den Gesetzgeber beauftragt, den Leistungsanspruch der gesetzlich versicherten Menschen rechtsverbindlich zu entscheiden. Er entscheidet zu Fragen der gesundheitlichen Versorgung, ist aber auch mit Qualitätssicherungsmaßnahmen etwa in Kliniken betraut. Im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel (AMNOG-Verfahren) entscheidet er über deren Zusatznutzen. Patient:innen-Vertreter:innen nehmen mitberatend an den Sitzungen teil.
GKV-Spargesetz: Ein Gesetz mit unbekannten Folgen
Das vom Bundestag abgesegnete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wird langfristig Folgen haben, deren Tragweite noch gar nicht abzuschätzen ist. Es sind nicht nur Pharmaunternehmen, die glauben, dass es die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln in Deutschland verschlechtern wird. Ein Kommentar von Florian Martius.