Der G-BA ist durch den Gesetzgeber beauftragt, den Leistungsanspruch der gesetzlich versicherten Menschen rechtsverbindlich zu entscheiden. Er entscheidet zu Fragen der gesundheitlichen Versorgung, ist aber auch mit Qualitätssicherungsmaßnahmen etwa in Kliniken betraut. Im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel (AMNOG-Verfahren) entscheidet er über deren Zusatznutzen. Patient:innen-Vertreter:innen nehmen mitberatend an den Sitzungen teil.
Von „obszönen Gewinnen“ und Nächstenliebe
In einem Interview mit Focus Money spricht Jens Baas von der Techniker Krankenkasse von „obszönen Gewinnen“ der Pharmaindustrie. Schon die Wortwahl zeigt: Die Nerven liegen blank. Ein Kommentar von Florian Martius.