Der G-BA ist durch den Gesetzgeber beauftragt, den Leistungsanspruch der gesetzlich versicherten Menschen rechtsverbindlich zu entscheiden. Er entscheidet zu Fragen der gesundheitlichen Versorgung, ist aber auch mit Qualitätssicherungsmaßnahmen etwa in Kliniken betraut. Im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel (AMNOG-Verfahren) entscheidet er über deren Zusatznutzen. Patient:innen-Vertreter:innen nehmen mitberatend an den Sitzungen teil.
Über „teure Krebsmedikamente“ und ihre Sprengkraft
Da ist sie wieder – die angekündigte Sprengung der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Diesmal sollen es neue Krebsmedikamente sein, die die GKV „in den Kollaps“ treiben. „Auch, weil Pharmakonzerne das deutsche System maximal ausreizen“, wie der SPIEGEL schreibt. Eine steile These, kommentiert Florian Martius.
