Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist im Bereich des deutschen Gesundheitswesens das höchste Organ der Selbstverwaltung.

Der G-BA ist durch den Gesetzgeber beauftragt, den Leistungsanspruch der gesetzlich versicherten Menschen rechtsverbindlich zu entscheiden. Er entscheidet zu Fragen der gesundheitlichen Versorgung, ist aber auch mit Qualitätssicherungsmaßnahmen etwa in Kliniken betraut. Im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel (AMNOG-Verfahren) entscheidet er über deren Zusatznutzen. Patient:innen-Vertreter:innen nehmen mitberatend an den Sitzungen teil.

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Kommentar

HIV-Versorgung am Wendepunkt: Jetzt entscheidet sich, wie es weitergeht

Es sind turbulente Zeiten für die weltweite HIV-Versorgung: Medizinische Innovationen eröffnen neue Möglichkeiten für die Prävention und Therapie. Gleichzeitig ist die internationale Finanzierung unter enormen Druck geraten; die Folgen davon können verheerend sein. Doch der Umbruch bietet auch die Chance, die HIV-Versorgung langfristig neu aufzustellen – und sie nachhaltiger und widerstandsfähiger zu gestalten. Ein Kommentar von Pharma Fakten-Redakteurin Alina Massari.

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