Der G-BA ist durch den Gesetzgeber beauftragt, den Leistungsanspruch der gesetzlich versicherten Menschen rechtsverbindlich zu entscheiden. Er entscheidet zu Fragen der gesundheitlichen Versorgung, ist aber auch mit Qualitätssicherungsmaßnahmen etwa in Kliniken betraut. Im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel (AMNOG-Verfahren) entscheidet er über deren Zusatznutzen. Patient:innen-Vertreter:innen nehmen mitberatend an den Sitzungen teil.
„Geheimpreise“: Weniger Aufregung könnte helfen
Groß die Aufregung: Müssen wegen vertraulicher Erstattungspreise für Arzneimittelinnovationen die Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen bald höhere Beiträge bezahlen? Kurz ist die Antwort: Sie lautet nein. Ein Kommentar von Florian Martius.