Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist im Bereich des deutschen Gesundheitswesens das höchste Organ der Selbstverwaltung.

Der G-BA ist durch den Gesetzgeber beauftragt, den Leistungsanspruch der gesetzlich versicherten Menschen rechtsverbindlich zu entscheiden. Er entscheidet zu Fragen der gesundheitlichen Versorgung, ist aber auch mit Qualitätssicherungsmaßnahmen etwa in Kliniken betraut. Im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel (AMNOG-Verfahren) entscheidet er über deren Zusatznutzen. Patient:innen-Vertreter:innen nehmen mitberatend an den Sitzungen teil.

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Kommentar

„Sind die hohen Preise für Medikamente in Deutschland fair?“

Der AOK-Bundesverband und das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) wollen mit ihrem „Arzneimittel-Kompass 2025“ beleuchten, ob „die hohen Preise für Medikamente in Deutschland fair“ sind. Diese Frage macht eine seriöse Auseinandersetzung mit dem Thema kaum möglich. Das ist alles andere als fair gegenüber den Menschen in der Bundesrepublik, findet Pharma Fakten-Redakteurin Alina Massari.

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