Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist im Bereich des deutschen Gesundheitswesens das höchste Organ der Selbstverwaltung.

Der G-BA ist durch den Gesetzgeber beauftragt, den Leistungsanspruch der gesetzlich versicherten Menschen rechtsverbindlich zu entscheiden. Er entscheidet zu Fragen der gesundheitlichen Versorgung, ist aber auch mit Qualitätssicherungsmaßnahmen etwa in Kliniken betraut. Im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel (AMNOG-Verfahren) entscheidet er über deren Zusatznutzen. Patient:innen-Vertreter:innen nehmen mitberatend an den Sitzungen teil.

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Kommentar

SVR-Gutachten: Das Ende der Planbarkeit

Der Sachverständigenrat für Gesundheit und Pflege (SVR) will mit einer Vielzahl von tiefgreifenden Maßnahmen die Erstattungspreise für innovative Arzneimittel senken. In seinem Jahresgutachten schlägt der Rat unter anderem einen Preisdeckel für Arzneimittelinnovationen vor, der jährlich angepasst werden soll. Ein Kommentar von Florian Martius.

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