Gemäß des Preismoratoriums steht den Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern bereits seit dem 1. August 2010 ein Preisabschlag in der Höhe zu, in der ein Hersteller den Abgabepreis eines Arzneimittels über den Preisstand vom 1. August 2009 erhöht. Das Preismoratorium wurde in der Vergangenheit immer wieder verlängert – seit 2018 gibt es immerhin einen rückwirkenden Inflationsausgleich.
Von „obszönen Gewinnen“ und Nächstenliebe
In einem Interview mit Focus Money spricht Jens Baas von der Techniker Krankenkasse von „obszönen Gewinnen“ der Pharmaindustrie. Schon die Wortwahl zeigt: Die Nerven liegen blank. Ein Kommentar von Florian Martius.