Rabattvertrag

Rabattverträge sind Vereinbarungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Pharmaunternehmen. Der Arzneimittelhersteller gewährt einer Krankenkasse z.B. auf ein Medikament einen Rabatt auf den bundesweit einheitlichen Apothekenverkaufspreis.

Im Gegenzug sagt die Krankenkasse dem Hersteller zu, dass alle Versicherten i.d.R. künftig nur dessen Präparate erhalten. Die Laufzeit der Rabattverträge beträgt zwei Jahre. Ein Rabattvertrag kann mit einem Hersteller (Exklusivvertrag) oder mehreren Herstellern abgeschlossen werden.

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Kommentar

Gesundheit ist kritische Infrastruktur – doch Deutschland redet zu wenig darüber

Neben Sektoren wie Ernährung oder Energie nennt das „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ auch Gesundheit als kritische Infrastruktur: Gibt es hier Ausfälle oder Beeinträchtigungen hätte das dramatische Folgen für das staatliche Gemeinwesen. Ist es da nicht verwunderlich, wie selten Ausgaben im Gesundheitssystem als Investition in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands diskutiert werden? Und wie wenig Innovation als Treiber für Wohlstand und nationale Sicherheit im Fokus steht? Es ist an der Zeit, das Thema zu einer gesamtgesellschaftlichen Priorität zu machen. Alles andere wäre fahrlässig. Ein Kommentar von Alina Massari.

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