Rabattvertrag

Rabattverträge sind Vereinbarungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Pharmaunternehmen. Der Arzneimittelhersteller gewährt einer Krankenkasse z.B. auf ein Medikament einen Rabatt auf den bundesweit einheitlichen Apothekenverkaufspreis.

Im Gegenzug sagt die Krankenkasse dem Hersteller zu, dass alle Versicherten i.d.R. künftig nur dessen Präparate erhalten. Die Laufzeit der Rabattverträge beträgt zwei Jahre. Ein Rabattvertrag kann mit einem Hersteller (Exklusivvertrag) oder mehreren Herstellern abgeschlossen werden.

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Kommentar

HIV-Versorgung am Wendepunkt: Jetzt entscheidet sich, wie es weitergeht

Es sind turbulente Zeiten für die weltweite HIV-Versorgung: Medizinische Innovationen eröffnen neue Möglichkeiten für die Prävention und Therapie. Gleichzeitig ist die internationale Finanzierung unter enormen Druck geraten; die Folgen davon können verheerend sein. Doch der Umbruch bietet auch die Chance, die HIV-Versorgung langfristig neu aufzustellen – und sie nachhaltiger und widerstandsfähiger zu gestalten. Ein Kommentar von Pharma Fakten-Redakteurin Alina Massari.

Lesen Sie hier weiter. »

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