Rabattvertrag

Rabattverträge sind Vereinbarungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Pharmaunternehmen. Der Arzneimittelhersteller gewährt einer Krankenkasse z.B. auf ein Medikament einen Rabatt auf den bundesweit einheitlichen Apothekenverkaufspreis.

Im Gegenzug sagt die Krankenkasse dem Hersteller zu, dass alle Versicherten i.d.R. künftig nur dessen Präparate erhalten. Die Laufzeit der Rabattverträge beträgt zwei Jahre. Ein Rabattvertrag kann mit einem Hersteller (Exklusivvertrag) oder mehreren Herstellern abgeschlossen werden.

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Kommentar

Arzneimittelpreise: Das große Missverständnis

Die Preise von Arzneimittelinnovationen werden in der Öffentlichkeit häufig mit dem Hinweis auf die (niedrigen) Produktionskosten als völlig überzogen kritisiert. Das ist so, als würde man für die Herstellung einer Zeitung nur Papier und Druck berechnen und nicht die Kosten für die Redaktion, welche die Inhalte erstellt. Ein Kommentar von Florian Martius.

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