Rabattvertrag

Rabattverträge sind Vereinbarungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Pharmaunternehmen. Der Arzneimittelhersteller gewährt einer Krankenkasse z.B. auf ein Medikament einen Rabatt auf den bundesweit einheitlichen Apothekenverkaufspreis.

Im Gegenzug sagt die Krankenkasse dem Hersteller zu, dass alle Versicherten i.d.R. künftig nur dessen Präparate erhalten. Die Laufzeit der Rabattverträge beträgt zwei Jahre. Ein Rabattvertrag kann mit einem Hersteller (Exklusivvertrag) oder mehreren Herstellern abgeschlossen werden.

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Kommentar

Arzneimittelausgaben: Mal wieder ein Rekord?

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) sieht wieder mal einen Ausgabenrekord bei Arzneimitteln und beklagt, dass jeder 2. Euro der Arzneimittelausgaben der GKV für patentgeschützte Medikamente ausgegeben wird. „Mehr Geld für weniger Versorgung“ – so ist die Pressemitteilung überschrieben. Echt jetzt? Ein Kommentar von Florian Martius.

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