Sie ist „kontrolliert“: Das bedeutet, dass die Studienteilnehmer:innen in zwei Gruppen unterteilt werden. Die eine erhält den zu untersuchenden Wirkstoff; die andere erhält ein Placebo, eine aktuelle Standardbehandlung oder eine Nichtbehandlung. Letztere ist die „Kontrollgruppe“. Durch den Vergleich der beiden Gruppen können Wissenschaftler:innen den Effekt der getesteten medizinischen Intervention auf ein definiertes Ereignis (z.B. Heilungsraten, Nebenwirkungen etc.) hin untersuchen. RCTs sind außerdem „randomisiert“: Die Proband:innen werden demnach nach dem Zufallsprinzip auf die beiden Gruppen aufgeteilt. Meist sind RCTs zudem „doppelt verblindet“. Studienteilnehmende und Versuchsleitung wissen daher nicht, zu welcher der beiden Gruppen eine Person gehört.
GKV-Spargesetz: Das Narrativ stimmt nicht
Die Bundesregierung betont, dass sie mit dem vorgelegten Entwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) „allen Beteiligten – von der Pharmaindustrie über die Ärztinnen und Ärzte bis hin zu den Krankenhäusern – etwas abverlangt, um dieses System zukunftsfähig zu machen.“ Das aber ist nicht nur der falsche Weg – es stimmt auch einfach nicht. Ein Kommentar von Florian Martius.
