Sie ist „kontrolliert“: Das bedeutet, dass die Studienteilnehmer:innen in zwei Gruppen unterteilt werden. Die eine erhält den zu untersuchenden Wirkstoff; die andere erhält ein Placebo, eine aktuelle Standardbehandlung oder eine Nichtbehandlung. Letztere ist die „Kontrollgruppe“. Durch den Vergleich der beiden Gruppen können Wissenschaftler:innen den Effekt der getesteten medizinischen Intervention auf ein definiertes Ereignis (z.B. Heilungsraten, Nebenwirkungen etc.) hin untersuchen. RCTs sind außerdem „randomisiert“: Die Proband:innen werden demnach nach dem Zufallsprinzip auf die beiden Gruppen aufgeteilt. Meist sind RCTs zudem „doppelt verblindet“. Studienteilnehmende und Versuchsleitung wissen daher nicht, zu welcher der beiden Gruppen eine Person gehört.
GKV-Spargesetz: Ein Gesetz mit unbekannten Folgen
Das vom Bundestag abgesegnete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wird langfristig Folgen haben, deren Tragweite noch gar nicht abzuschätzen ist. Es sind nicht nur Pharmaunternehmen, die glauben, dass es die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln in Deutschland verschlechtern wird. Ein Kommentar von Florian Martius.