Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) finden sich Bestimmungen und Vorschriften zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Hier ist u. a. geregelt, welche Leistungen die Krankenkassen übernehmen und wie die Krankenversicherung finanziert wird.
GKV-Spargesetz: Das Narrativ stimmt nicht
Die Bundesregierung betont, dass sie mit dem vorgelegten Entwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) „allen Beteiligten – von der Pharmaindustrie über die Ärztinnen und Ärzte bis hin zu den Krankenhäusern – etwas abverlangt, um dieses System zukunftsfähig zu machen.“ Das aber ist nicht nur der falsche Weg – es stimmt auch einfach nicht. Ein Kommentar von Florian Martius.
