SGB

Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB) regelt das Sozialrecht in Deutschland. Im fünften SGB (SGB V) sind alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung zusammengefasst.

Seit 1.1.1989 in Kraft regelt es die Organisation der GKV, die Versicherungspflicht und die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und deren Rechtsbeziehungen zu weiteren Leistungserbringer:innen wie Ärzt:innen oder Apotheker:innen.

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