Therapiefreiheit

Grundsatz in der medizinischen Behandlung, wonach Mediziner:innen aufgrund der fachlichen Kompetenz grundsätzlich die freie Wahl der Behandlungsmethode für die Patient:innen haben.

Allerdings sind die Ärzt:innen verpflichtet, die Behandlung zu wählen, die den größten Erfolg verspricht. Im Rahmen der Therapiefreiheit müssen sie bei gesetzlich Versicherten auch nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit handeln.

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Kommentar

GKV-Spargesetz: Ein Gesetz mit unbekannten Folgen

Das vom Bundestag abgesegnete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wird langfristig Folgen haben, deren Tragweite noch gar nicht abzuschätzen ist. Es sind nicht nur Pharmaunternehmen, die glauben, dass es die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln in Deutschland verschlechtern wird. Ein Kommentar von Florian Martius.

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