Die zweckmäßige Vergleichstherapie (zVT) ist die vom GBA nach gesetzlichen Kriterien bestimmte Vergleichstherapie, gegenüber der der Zusatznutzen eines neuen Arzneimittels bewertet wird. Ihre Festlegung ist für das Ergebnis der Nutzenbewertung von zentraler Bedeutung.
Was, wenn Gesundheit die eigentliche Konjunktur-Bazooka wäre?
Wenn die forschende Pharmaindustrie Maßnahmen aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ablehnt und stattdessen strukturelle Reformen im Gesundheitswesen fordert, liegt ein Verdacht schnell nahe: Hier verteidigt eine profitable Branche ihre wirtschaftlichen Interessen. Das aber verstellt den Blick darauf, welchen gesamtgesellschaftlichen Beitrag die Branche leistet und welche Impulse sie für Gesundheit, Innovation, Produktivität und Wertschöpfung setzt. Impulse, auf die unser Land nicht verzichten kann. Ein Kommentar von Florian Martius.
