§ 35a SGB V ist die gesetzliche Grundlage der frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen. Der Paragraph regelt unter anderem Dossierpflicht, Nutzenbewertung, Zusatznutzen und Verfahrensabläufe.
Was, wenn Gesundheit die eigentliche Konjunktur-Bazooka wäre?
Wenn die forschende Pharmaindustrie Maßnahmen aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ablehnt und stattdessen strukturelle Reformen im Gesundheitswesen fordert, liegt ein Verdacht schnell nahe: Hier verteidigt eine profitable Branche ihre wirtschaftlichen Interessen. Das aber verstellt den Blick darauf, welchen gesamtgesellschaftlichen Beitrag die Branche leistet und welche Impulse sie für Gesundheit, Innovation, Produktivität und Wertschöpfung setzt. Impulse, auf die unser Land nicht verzichten kann. Ein Kommentar von Florian Martius.
