Die Bundesregierung will bis Ende des Jahres einen Referentenentwurf vorlegen, der die Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unterbindet. Es ist nicht der erste Anlauf. Die schwarz-gelbe Koalition hatte ihren Entwurf in der Abenddämmerung ihrer Regierung 2013 nicht durchbekommen – letztlich ging es im Streit darum, ob Bestechlichkeit nur dort strafbar ist, wo die Gesetzliche Krankenversicherung betroffen ist; SPD und Grüne setzten sich für eine umfassende Geltung ein.
So sieht dies auch der Petitionsausschuss des Bundestags – die zugrundeliegende Petition fordert, dass es künftig strafbar sein soll, wenn Ärzte Geschenke der Pharmaindustrie annehmen.
Künftig werbefrei
Wirklich neu wäre das allerdings nicht. In den Kodizes des FSA (Freiwillige Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie e.V.) und des AKG (Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.) ist für alle Pharmaunternehmen ein Verzicht auf Geschenke an Mediziner fester Inhalt. Für die Mitglieder des FSA gilt seit 1. Juli zusätzlich die Regelung, dass jegliche Werbeartikel wie Kugelschreiber oder Blöcke – unabhängig von ihrem Wert – nicht mehr abgegeben werden. Auch allgemeiner Praxisbedarf wie Pflaster, Alkoholtupfer, Spritzen oder Injektionsnadeln stellen Außendienstmitarbeiter künftig nicht mehr zur Verfügung. Dasselbe gilt für Fachbücher, medizinische Zeitschriften oder Zeitschriftenabonnements.
Die neue Regelung, die die Mitglieder der FSA freiwillig eingeführt haben, erlaubt lediglich noch die Abgabe wissenschaftlicher Broschüren, von Sonderdrucken, Produktmonographien und Schulungsunterlagen – also all das, was für den Informationstransfer zwischen Industrie und Ärzte sinnvoll ist.
Quellen:
http://www.ak-gesundheitswesen.de
http://www.fs-arzneimittelindustrie.de