Änderungen ja, aber kein radikaler Einschnitt
Seit der Einführung des AMNOG zerren alle Beteiligten daran: Während Kassen die darin enthaltenen Vorschriften nicht weit genug gehen, sehen Pharmaunternehmen darin einen Hemmschuh für Arznei-Innovationen. Streitpunkt sind die Methoden bei der sogenannten zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT). Eine Gesetzesinitiative des Bundesrates könnte diese künftig neu regeln.