Verfassungsbeschwerde gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Eine Verfassungsbeschwerde einer Patientin hat das oberste Gremium im deutschen Gesundheitswesen, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), in den Fokus gerückt. Die Richter mussten im Rahmen der Beschwerde Argumente der Klägerin überprüfen, die die Legitimation des G-BA anzweifeln.