Bundesinstitute und G-BA wollen gemeinsam Kriterien verbessern
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) haben eine Zusammenarbeit bei der Zulassung und frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln vereinbart. In der Vergangenheit wichen die Anforderungen an die Daten für die Nutzenbewertung von den Studiendaten der Pharmaunternehmen ab. Ärztliche Fachgesellschaften hatten dies mehrfach kritisiert.