Schiedsspruch – Pharmaunternehmen können Opt-out-Regel länger nutzen
Die AMNOG-Schiedsstelle hat den Pharmaunternehmen eine längere Bedenkzeit über einen Ausstieg aus den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband über Erstattungsbeträge für neue Medikamente ermöglicht. Die Opt-out-Regel, die dem Unternehmen eine Marktrücknahme des Medikaments ohne Erstattungsbetrag gewährt, wurde modifiziert.