Tag: 4. Juli 2018

Jedes fünfte neue Arzneimittel nicht mehr in Deutschland verfügbar

Wenn ein Gesetz die medizinische Versorgung der Patienten in Deutschland verschlechtert oder erschwert, dann läuft etwas falsch. Dass genau das durch das aktuelle AMNOG-Verfahren (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) passiert, bemängeln einige Experten schon lange. Der AMNOG-Report 2018 der DAK Gesundheit dürfte sie wieder einmal in ihrer Befürchtung bestätigen: Demnach kommt es im Zuge der Nutzenbewertung und Preisverhandlungen von neuen Arzneimitteln weiterhin „regelhaft“ zu Marktrücknahmen.

Das Bundessozialgericht hat entschieden: Ein Medikament  ein Preis. Foto: ©iStock.com/AndreyPopov

Bundessozialgericht: Mischpreise sind rechtmäßig

Ein Medikament, ein Preis: Das Bundessozialgericht (BSG) hat die jahrelange Praxis für rechtmäßig erklärt, nach dem für ein Arzneimittel derselbe Preis gilt, auch wenn es für verschiedene Patientengruppen unterschiedliche Bewertungen des Zusatznutzens gibt. Die Pharmaverbände vfa und BPI begrüßten das Urteil.