Eigentlich sind in Deutschland biologische Arzneimittel vom Parallelhandel ausgenommen. Die Realität sieht anders aus. Foto: ©iStock.com/ipopba

Import biologischer Arzneimittel: Realität überholt Gesetzgeber

Eigentlich sind in Deutschland biologische Arzneimittel vom Parallelhandel ausgenommen. So steht es im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), das seit Mitte 2019 in Kraft ist. Aber die Realität sieht anders aus.