AMNOG-Leitplanken
Mit dem Begriff Leitplanken bzw. AMNOG-Leitplanken sind gesetzliche Eingriffe in die Arzneimittel-Erstattungsbetragsverhandlungen gemeint, die mit dem im Jahr 2022 in Kraft getretenen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführt wurden. Sie schränkten die nutzenbasierte Preisbildung ein, indem sie für bestimmte Konstellationen gesetzliche Vorgaben zur weiteren Begrenzung des Erstattungsbetrags vorsahen. Beispiel: Ein neues Medikament durfte in bestimmten Fällen trotz eines nachgewiesenen Zusatznutzens nicht mehr kosten als die bisherige Vergleichstherapie. Diese Leitplanken-Regelungen wurden mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) 2026 wieder abgeschafft.

