AMNOG-Leitplanken
Die „AMNOG-Leitplanken“ meinen bestimmte, mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in Kraft getretene Regeln, welche sich auf die Erstattungsbetragsverhandlungen von innovativen Arzneimitteln beziehen. Demnach darf ein neues Arzneimittel in bestimmten Fällen trotz nachgewiesenem Zusatznutzen nicht teurer sein als eine Vergleichstherapie. Wenn ein neues Arzneimittel keinen Zusatznutzen aufweist, jedoch gleichwertig zu einer bestehenden Vergleichstherapie ist, muss der Erstattungsbetrag sogar niedriger sein.