AMNOG-Dossier
Spätestens zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens eines Arzneimittels muss das pharmazeutische Unternehmen ein umfangreiches Dossier für die frühe Nutzenbewertung einreichen. Es enthält unter anderem allgemeine Informationen über das Arzneimittel, Studiendaten und Angaben zu Anwendungsgebieten, Patientenpopulation und Kosten für die GKV. Die Unternehmen müssen sich dabei an detaillierte Dossiervorlagen halten. Das Dossier bildet die zentrale Evidenzgrundlage für die frühe Nutzenbewertung.

