zweckmäßige Vergleichstherapie (zVT)
Die zweckmäßige Vergleichstherapie (zVT) ist die vom GBA nach gesetzlichen Kriterien bestimmte Vergleichstherapie, gegenüber der der Zusatznutzen eines neuen Arzneimittels bewertet wird. Ihre Festlegung ist für das Ergebnis der Nutzenbewertung von zentraler Bedeutung.
