Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz
AMNOG steht für das „Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz“, das 2011 in Kraft getreten ist. Seitdem wird für erstattungsfähige Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen eine frühe Nutzenbewertung durchgeführt, auf deren Basis pharmazeutische Unternehmen und der GKV-Spitzenverband über einen Erstattungsbetrag verhandeln. Die Idee des AMNOG ist, dass sich der Preis eines neu zugelassenen Arzneimittels an dem ihm zugesprochenen Zusatznutzen gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie orientieren soll.

