Tag: 31. Oktober 2018

Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unter anderem darüber, welche medizinischen Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Er wird von vier sogenannten „Trägerorganisationen“ gebildet: der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Im Rahmen des AMNOG-Verfahrens legt der GBA unter anderem die zweckmäßige Vergleichstherapie fest und beschließt über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel.

Der 17. Europäische Gesundheitskongress fand vom 25. bis 26. Oktober 2018 in München statt. / Foto: © WISO/Wolf

Europäischer Gesundheitskongress: EU-weite Nutzenbewertung von Arzneimitteln?!

Anfang des Jahres legte die Europäische Kommission einen Vorschlag vor, nach dem sie eine europäische Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln und Medizinprodukten einführen will. Sie soll Patienten in ganz Europa möglichst rasch Zugang zu „echten Innovationen“ ermöglichen. Auf dem 17. Europäischen Gesundheitskongress in München diskutierten Experten nun über diesen Plan. Mit dabei: Han Steutel, Vorstandsvorsitzender beim Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa).

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