Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unter anderem darüber, welche medizinischen Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Er wird von vier sogenannten „Trägerorganisationen“ gebildet: der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Im Rahmen des AMNOG-Verfahrens legt der GBA unter anderem die zweckmäßige Vergleichstherapie fest und beschließt über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel.

