Seit 2006: Biosimilars gegen schwere Erkrankungen

Es sind Nachfolgepräparate von ehemals patentgeschützten biopharmazeutischen Arzneimitteln: Biosimilars. Sie können in der Behandlung schwerer Erkrankungen wie Krebs oder Rheuma zum Einsatz kommen. Vor über 15 Jahren ließ die Europäische Arzneimittelagentur EMA einen ersten Vertreter zu – seitdem werden es immer mehr. Laut der Interessenvertretung der Biosimilar-Hersteller in Deutschland „AG Pro Biosimilars“ stehen Biosimilars für: gleiche Qualität, mehr Versorgung, geringere Kosten.

Vergleichbar wirksam, aber günstiger als die Original-Medikamente: „Biosimilars entlasten die Kassen und sorgen dafür, dass immer mehr Patienten Zugang zu hochmodernen und innovativen Biopharmazeutika-Therapien haben“, heißt es auf der Website der AG Pro Biosimilars. „Vergleichbar“ bedeutet: Es gibt keine klinisch relevanten Unterschiede in Bezug auf Parameter wie Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit. Ans Krankenbett kommen sie – wie alle Arzneimittel – nur, wenn sie die hohen Zulassungsanforderungen erfüllen.

Allerdings können Biosimilars nie identisch zu dem jeweiligen Original sowie untereinander sein: Denn als Biotechnologie-Erzeugnisse, die in lebenden Organismen produziert werden, unterliegen sie natürlichen Schwankungen – ihre Herstellung ist äußerst komplex. Das ist ein Grund, warum die Entscheidung, welches Biosimilar ein Patient genau erhält, in der Hand seines Arztes liegen sollte – findet die AG Pro Biosimilars. Die Arbeitsgemeinschaft kritisiert, dass der gemeinsame Bundesausschuss (G BA) im Auftrag des Gesetzgebers seit Mitte April aktiv an einer Regelung arbeitet, wonach biopharmazeutische Medikamente unter bestimmten Voraussetzungen in der Apotheke künftig untereinander ausgetauscht werden können. Das hätte zur Folge, dass die Patient:innen nicht mehr unbedingt das Präparat bekommen, das ihnen ihre Ärzt:innen verschrieben haben (s. Pharma Fakten).

Walter Röhrer vom forschenden Biotech-Unternehmen Biogen erklärte in seiner Funktion als Vorsitzender der AG Pro Biosimilars: „Keine an der Versorgung von Patientinnen und Patienten Beteiligten hält diese Regelung für sinnvoll. Im Gegenteil: Sie finden sie brandgefährlich!“ Er fordert die Politik dazu auf, die entsprechende Gesetzespassage zu streichen.

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