Verstöße gegen FSA-Kodizes werden sanktioniert

Die Unterstützung von Patientenorganisationen durch Pharmaunternehmen wird immer wieder kritisch hinterfragt. Broschüren wie etwa vom VdEK (Verband der Ersatzkassen) warnen vor Einflussnahme. Dabei haben Pharmaunternehmen sich etwa mit der Freiwilligen Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie (FSA) selbst längst strenge Regeln auferlegt. FSA-Geschäftsführer Dr. Holger Diener erklärt, wie die Selbstkontrolle funktioniert.

Dr. Holger Diener

Der VdEK rät Patientenvertretern sich vor Urlaubsangeboten durch Pharmaunternehmen zu hüten. Wie beurteilen Sie diese Aussage?

Dr. Holger Diener: Die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Patientenvertretern und Pharmaunternehmen sind durch unsere Kodizes klar geregelt. Unternehmen, die Mitglied des FSA sind bzw. sich den Kodizes unterwerfen, handeln nach diesen Vorgaben und wahren in der Zusammenarbeit mit Patientenvertretern die Unabhängigkeit und Neutralität.

Wie schätzen Sie die Möglichkeiten ein, dass Pharmaunternehmen inhaltlich Einfluss auf Patientenorganisationen nehmen?

Dr. Diener: Hier gelten die gleichen Rahmenbedingungen und Regeln wie in Ihrer ersten Frage. Die Pharmaunternehmen, die Mitglied des FSA sind bzw. sich unseren Kodizes unterwerfen, halten sich an die strengen Regelungen der Kodizes, im Sinne einer transparenten und lauteren Zusammenarbeit.

Was wären die Folgen für Arzneimittelhersteller, würden sie mit Urlauben und ähnlichem locken?

Dr. Diener: Bei Verstößen gegen die Verhaltenskodizes greift das Sanktionssystem des FSA. Bei begründeten Beanstandungen wird ein Kodex-Verstoß festgestellt und führt zunächst zu einer Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung. Die Schiedsstelle des FSA kann Geldstrafen bis zu 400.000 Euro zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung  verhängen, bei besonders gravierenden Fällen ist eine öffentliche Rüge möglich. Neben hohen Bußgeldern droht den Unternehmen durch die Namensnennung also auch ein Imageschaden.

Foto: FSA

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