Alle Stellen, die mit der Produktion oder dem Verkauf von Medikamenten zu tun haben, ist es untersagt die betroffenen Arzneien weiter abzugeben oder zu verkaufen. Die betroffenen Arzneimittel – es handelt sich ausschließlich um Generika – hat das BfArM auf einer Liste zusammengefasst. Nach Angaben des Bundesinstitutes kann das Ruhen der Zulassung jedoch alsbald aufgehoben werden. Reicht ein Unternehmen Daten, die die Bioäquivalenz beweisen ein, können die Arzneien wieder in den Verkauf kommen. „Einige Unternehmen haben hiervon bereits Gebrauch gemacht“, teilt das BfArM in einer Pressemitteilung mit.
Ausnahme für Wirkstoff Tacrolimus
Eine Ausnahme gilt für Medikamente mit dem Wirkstoff Tacrolimus. Der Gemeinsame Bundesausschuss führt diese auf der Substitutionsausschlussliste. Sie dürfen nicht gegen ein wirkstoffgleiches Präparat ausgetauscht werden. Innerhalb von zwölf Monaten haben die Hersteller Zeit um entsprechende Studien vorzulegen.
Das offizielle Verkaufsverbot sagt nichts über die Wirksamkeit der betroffenen Medikamente aus. Laut BfArM liegen keine Erkenntnisse über Gesundheitsgefahren vor. Patienten, die eine der betroffenen Arzneien zu sich nehmen, sollten sie nicht eigenmächtig absetzen, sondern Rücksprache mit ihrem Arzt halten.